Arbeit statt Haft in Lübeck und Umgebung

Wenn Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt werden und diese wegen ihrer finanziellen Lage nicht zahlen können, kann die Strafe durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden. Hierfür muss bei der Staatsanwaltschaft ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die gemeinnützige Tätigkeit wird anschließend durch die Vermittlungsstelle der Diakonie Nord Nord Ost begleitet.

Das Team übernimmt die Vermittlung und Kontrolle der gemeinnützigen Arbeit. Außerdem unterstützt es durch Tilgungsberatung und vermittelt zu anderen Fachstellen, um etwaige Hemmnisse zu klären. Die Zuständigkeit der Vermittlungsstelle der Vorwerker Diakonie umfasst den Landgerichtsbezirk Lübeck – dazu gehören die Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Stadt Lübeck.

Sie erreichen uns im Rahmen unserer offenen Sprechstunde mittwochs und donnerstags zwischen 9 - 12 Uhr oder nach entsprechender Vereinbarung.

Der Weg zu uns:

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Vermittlungsstelle für Gemeinnützige Arbeit

Petrikirchhof 3
23552 Lübeck

0451 4002 57440
vga@diakonie-nordnordost.de

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