Schutz und Zuflucht

Die Inobhutnahme verfügt über 14 Plätze. Sie bietet Kindern und Jugendlichen ab zehn Jahren rund um die Uhr Schutz und Zuflucht und gewährleistet die vorläufige Unterbringung gemäß § 42 SGB VIII.

Jungen und Mädchen werden in zwei voneinander getrennten Gebäudeteilen von pädagogischen Fachkräften rund um die Uhr begleitet und versorgt.

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