Preisvorteile bis zu 36%
Seit dem 01.01.2002 gilt eine Pflichtquote von 5% zur Beschäftigung Schwerbehinderter für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern. Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für Behinderte zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beitragen, können bis zu 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Für unsere Werkstatt sind 36% geltend, da gewerbliche Mitarbeiter an der Sicherung der Qualität und Arbeitsleistung beteiligt sind.
Nur 7% Mwst
Die Finanzbehörde hat anerkannt, dass wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der § 51 ff Abgabeordnung dienen. Daher kommt nach den gesetzlichen Bestimmen nur der verminderte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7% zum Tragen.
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