Vermittlungsstelle für Gemeinnützige Arbeit
Es gibt eine steigende Anzahl von Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt werden und diese wegen ihrer finanziellen Lage nicht zahlen können. Im Rahmen eines Antragsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft wird die Ableistung der Strafe durch gemeinnützige Arbeit gestattet.
Die Vermittlungsstelle für Gemeinnützige Arbeit übernimmt die Vermittlung, Kontrolle und Begleitung der freien Arbeit. Weiterhin unterstützt sie mit Tilgungsberatung und vermittelt zu anderen Fachstellen, um etwaige Vermittlungshemmnisse zu klären. Die Zuständigkeit der Vermittlungsstelle umfasst den Gerichtsbezirk Lübeck, der die Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Stadt Lübeck umfasst.
Kontakt

Vorwerker Diakonie
Vermittlungsstelle für Gemeinnützige Arbeit
Petrikirchhof 3
23552 Lübeck
Telefon: 0451 - 3991966
Telefax: 0451 - 3991968

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