Lübeck, 22.02.12












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Stationäre Pflege


Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege ist dann eine Alternative, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, z. B.:
  • Angehörige, Nachbarn oder Freunde können die Pflege zu Hause nicht übernehmen
  • Eine Vereinsamung und Verwahrlosung des Pflegebedürftigen droht
  • Die Pflegeperson überfordert wäre.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung in einem Pflegeheim http://www.vorwerker-diakonie.de/hilfen/altenhilfe/seniorenpflegeheime/, und zwar bis zu einem Betrag von:
  • Pflegestufe I: 1.023 Euro monatlich
  • Pflegestufe II: 1.279 Euro monatlich
  • Pflegestufe III: 1.550 Euro monatlich (in besonderen Härtefällen bis zu 1.918 Euro monatlich)
a) Eigenbeteiligung
Die Kosten, die Ihnen auch zu Hause entstehen würden, müssen Sie auch in einem Pflegeheim selbst zahlen:
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Zusatzleistungen wie beispielsweise ein besonders komfortables Zimmer oder einen Vorlese-Service
  • Investitionskosten für Erwerb, Miete und Instandhaltung der Gebäude
Reicht Ihr eigenes Einkommen oder Vermögen nicht aus, um den Aufenthalt im Pflegeheim zu finanzieren, so empfehlen wir Ihnen, sich zu erkundigen, ob Ihnen Unterstützung aus der Sozialhilfe zusteht.