Fragen zur Pflege
1. Mein Angehöriger wird plötzlich pflegebedürftig. Was macht man in so einer Situation als erstes?
Wichtig ist, zunächst Kontakt mit der Pflegekasse aufzunehmen. Dort muss ein Antrag auf Leistungen aus der
Pflegeversicherung gestellt werden. Die Pflegeversicherung sollte innerhalb von fünf Wochen ein Ergebnis
mitteilen.
2. Wer ist neben der Pflegeversicherung wichtiger Ansprechpartner?
Wichtige Ansprechpartner sind der Hausarzt oder die Ärzte und das Pflegepersonal in der Klinik, wenn der
Angehörige auch im Krankenhaus liegt. Darüber hinaus gibt es in Lübeck eine unabhängige Pflegeberatungsstelle (Telefon 0451 122 4458).
Aber auch die Mitarbeiter der Altenpflege in der Vorwerker Diakonie kennen sich mit dem Thema aus. Sie geben Hinweise,
Tipps und unterstützen beratend bei entsprechenden Antragstellungen.
3. Wie stellt die Pflegeversicherung fest, ob jemand und vor allem welche Pflegestufe jemand bekommt?
Die Pflegekasse schickt einen Gutachter ins Haus und der befragt den Bedürftigen. Bei diesem Gespräch ist es wichtig,
dass auf alle Fälle eine Vertrauensperson mit dabei ist. Denn manchmal schämen sich die Bedürftigen,
ihre Hilfsbedürftigkeit auch wirklich zuzugeben. Das kann fatale Folgen haben, dass man nämlich nicht in
die Pflegestufe eingeteilt wird, die eigentlich nötig wäre. Und das hat wiederum zur Folge, dass man weniger
Geld bekommt und auch weniger Hilfeleistungen. Idealerweise schreibt man bereits im Vorfeld auf, welche Unterstützungen
in welchem Umfang der Betroffene benötigt.
4. Welche Leistungen bekommt man denn überhaupt von der Pflegeversicherung?
Zunächst einmal steht einem Geld zu und darüber hinaus gibt es aber auch Sachleistungen in der Form,
dass ein professioneller Pflegedienst oder ein Pflegeheim zumindest teilweise finanziert wird.
5. Als berufstätiger Mensch hat man ja gar nicht die Zeit, sich um alles zu kümmern. Welche Möglichkeiten gibt es da?
Berufstätige können sich zehn Tage freistellen lassen. Man kann auch sechs Monate Pflegezeit in
Anspruch nehmen, das ist aber nur in Unternehmen möglich mit mehr als 15 Mitarbeitern.
Beide Varianten sind unbezahlt und im Einzelfall ist es vielleicht günstiger, Urlaub zu
nehmen.
6. Wer bezahlt die Pflege?
Die Pflegeversicherung springt ein. Aber oft nur für einen Teil, bei vielen Pflegeheimen weniger
als die Hälfte. Die restlichen Kosten muss der zu Pflegende selbst aufbringen, beispielsweise
durch seine Rente. Wenn dieses nicht ausreicht, springt auf Antrag das Sozialamt ein.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind dann auch Kinder oder Ehegatten des zu Pflegenden
unterhaltspflichtig.
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